Kosten
Liebe Patientinnen,
die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ist seit über 25 Jahren nicht mehr geändert worden. Insbesondere die Abrechnung der Gespräche und Beratungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zu dem erhöhten Aufklärungsbedarf ist auch der allgemeine Zeitaufwand für die Dokumentationspflicht, Datenschutzanforderungen und sonstige administrative Abläufe gestiegen. In vielen Fällen ist das ruhige ärztliche Gespräch und das gemeinsame Abwägen der nächsten Behandlungsmaßnahmen, sowie die zu planenden diagnostischen Schritte mindestens genauso wichtig, wie die Therapie selbst und sollte in einem entsprechenden Rahmen stattfinden. Insbesondere wenn vorhandene Befunde oder ärztliche Ergebnisse besprochen und beurteilt werden müssen, sollte ausreichend Zeit vorhanden sein.
Um Ihre Beratung und Behandlung dementsprechend durchzuführen, habe ich mich entschlossen, von der allgemein üblichen GOÄ abzuweichen, bzw. analoge Ersatzziffern zu verwenden und den Gebührenrahmen damit zu überschreiten.
Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Inwiefern die privaten Krankenkassen die erhöhten Kosten übernehmen, kann vorher nicht abgeschätzt werden.
| GOÄ Ziffer | Faktor | Betrag in EUR | |
| Erstgespräch | A34 | 6,86 | 120,- |
| Hormonplan | A76 | 3,5 | 14,28 |
| Folgegespräch | 3 | 8,1 | 70,69 |
| A31 | 2,7 | 70,82 |
Ausfallhonorar
Bitte beachten Sie auch, dass nicht wahrgenommene Termine von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Bei uns besteht keine Möglichkeit, den ausgefallenen Termin mit wartenden Patienten der Sprechstunde zu füllen. Wir bitten Sie daher, Terminabsagen mindestens zwei Praxisöffnungstage (Mo-Fr) im Voraus schriftlich (E-Mail: praxisdeliz@gmx.de), per Fax (0611-39023) oder telefonisch (0611-3745508) mitzuteilen. Andernfalls sind wir berechtigt, Ihnen Ausfallhonorar von 70,- EUR privat in Rechnung zu stellen. (Rechtsprechung nach §615 BGB). Dies wird vor dem nächsten wahrgenommenen Termin fällig.