Kosten

Veränderungen der Steigerungsfaktoren bei Gesprächsleistung/Honorarvereinbarung

Sehr geehrte Patientinnen,

die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ist seit über 25 Jahren nicht mehr geändert worden. Insbesondere die Abrechnung der Gespräche und Beratungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zu dem erhöhten Aufklärungsbedarf ist auch der allgemeine Zeitaufwand für die Dokumentationspflicht, Datenschutzanforderungen und sonstige administrative Abläufe gestiegen. In vielen Fällen ist das ruhige ärztliche Gespräch und das gemeinsame Abwägen der nächsten Behandlungsmaßnahmen, sowie die zu planenden diagnostischen Schritte mindestens genauso wichtig, wie die Therapie selbst und sollte in einem entsprechenden Rahmen stattfinden. Insbesondere wenn vorhandene Befunde oder ärztliche Ergebnisse besprochen und beurteilt werden müssen, sollte ausreichend Zeit vorhanden sein.

Um Ihre Beratung und Behandlung dementsprechend durchzuführen, haben wir uns deshalb entschlossen, von der allgemein üblichen GOÄ abzuweichen, bzw. analoge Ersatzziffern zu verwenden. In der nachfolgenden Auflistung erhalten Sie eine Übersicht über die Kosten die wir Ihnen für die Beratungsgespräche in Rechnung stellen werden. Dabei werden die Kosten je nach Gesprächsdauer folgendermaßen gestaffelt:

Beratungsgespräch GOÄ Ziffer mit Steigerungsfaktor EUR
bis zu 10 min 801(3.5) +3 (1.9)  ca. 70
11 bis 20 min 801 (3.5) + 806 (3.5) + A33 (1.75)  ca. 133
21 bis 30 min 801 (3.5) + A30 (2.85)  ca. 201
31 bis 40 min 801(3,5) + A33 (2,92) + A30 (3,4) ca. 281
41 bis 50 min 801(3,5) + 806 (3,5) + A808 (10,0)  ca. 336
51 bis 60 min 801 (3,5) + 806 (3,5) + A33 (3,5) + A808 (233,1) ca. 397

Es können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen z.B. für Ultraschall, Vorsorge, Rezepte,Blutentnahmen, etc. Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Inwiefern die privaten Krankenkassen die erhöhten Kosten übernehmen, kann vorher nicht abgeschätzt werden.

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie auch, dass nicht wahrgenommene Termine von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Bei uns besteht keine Möglichkeit, den ausgefallenen Termin mit wartenden Patienten der Sprechstunde zu füllen. Unangekündigtes Nichterscheinen bei festen Terminen schadet deshalb auch Sie als Patientin, da es die schnelle, kurzfristige Terminvergabe deutlich erschwert.

Wir bitten Sie daher, Terminabsagen mindestens zwei Praxisöffnungstage (Mo-Fr) im Voraus entweder schriftlich (E Mail: praxisdeliz@gmx.de) oder telefonisch (0611/374508) mitzuteilen.

Andernfalls sind wir berechtigt, Ihnen ein Ausfallhonorar von 201 EUR privat in Rechnung zu stellen. (Rechtsprechung nach §615 BGB). Dies wird zwar sofort fällig, ist aber spätestens vor dem nächsten wahrgenommenen Termin zu begleichen. Natürlich sind wir bereit ggfs. in einzelnen Fällen, wie z.B. belegte Notfälle, alleinig im eigenen Ermessen, von dem Ausfallhonorar abzusehen.